Interne Meldestelle
Vertraulicher Kanal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Hinweise zu Rechts- oder Regelverstößen können hier sicher gemeldet werden.
Worum geht es?
Der Farmsener Turnverein betreibt gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine interne Meldestelle. Hier können Mitglieder, Mitarbeitende, Übungsleitungen und Dritte vertraulich Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, vereinsinterne Regeln oder ethische Grundsätze melden.
Dazu gehören zum Beispiel Hinweise auf Korruption, Datenschutzverstöße, Diskriminierung, sexualisierte Gewalt, finanzielle Unregelmäßigkeiten oder Verstöße gegen den Kinder- und Jugendschutz.
So funktioniert es
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1
Meldung absetzen
Per E-Mail an die unten genannte Adresse, postalisch an die Geschäftsstelle (Umschlag bitte mit dem Vermerk „Vertraulich, persönlich") oder auf Wunsch in einem persönlichen Termin. Für anonyme Meldungen empfiehlt sich eine Wegwerf-E-Mail-Adresse ohne Namensbezug.
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2
Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen
Die meldende Person erhält eine Bestätigung des Eingangs, sofern eine Rückmeldeadresse angegeben wurde.
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3
Vertrauliche Prüfung
Die erste Sichtung erfolgt ausschließlich durch Jochen Curth. Er prüft, ob der Hinweis in den Anwendungsbereich des HinSchG (§ 2) fällt, hört Beteiligte an und entscheidet über das weitere Vorgehen. Die Identität der meldenden Person bleibt dabei geschützt.
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4
Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten
Spätestens nach drei Monaten erhältst du Rückmeldung über die ergriffenen Folgemaßnahmen.
Kontakt zur Meldestelle
Jochen Curth
Externer Ombudsmann & TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter
Vertrauliche Eingangswege
- E-Mail: interne-meldestelle@farmsener-tv.de
- Post: Farmsener Turnverein von 1926 e.V., „Interne Meldestelle", Berner Heerweg 187b, 22159 Hamburg
- Persönlich: Termin auf Wunsch, Anfrage per E-Mail an die oben genannte Adresse
Vertraulichkeit garantiert. Jochen Curth ist als externer Ombudsmann und Datenschutzbeauftragter zur Verschwiegenheit und zum Schutz der Identität der meldenden Personen verpflichtet. Hinweise werden ausschließlich von ihm und Matthias Zimmermann bearbeitet und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben. Muss dennoch Kontakt mit Beteiligten aufgenommen werden, bleibt die Anonymität soweit möglich gewahrt.
Deine Rechte als hinweisgebende Person
- ✓ Deine Identität wird vertraulich behandelt und nicht ohne deine Einwilligung offengelegt.
- ✓ Du bist gesetzlich vor Repressalien geschützt (Kündigung, Diskriminierung, sonstige Benachteiligungen).
- ✓ Du erhältst eine Eingangsbestätigung und eine Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung.
- ✓ Alternativ kannst du dich auch an die externe Meldestelle des Bundes wenden: Externe Meldestelle BfJ. Nach § 7 HinSchG steht dir die Wahl zwischen interner und externer Meldung frei.
Was in einer Meldung stehen sollte
Bitte schildere den Sachverhalt so konkret wie möglich: Was ist passiert, wann, wo und welche Abteilung oder Personen sind betroffen. Melde nur Umstände, von deren Wahrheitsgehalt du überzeugt bist oder die du begründet vermutest. Bewusst falsche oder verleumderische Angaben können strafrechtliche Folgen haben.
Umgang mit deinen Daten
Erhaltene Hinweise und die dabei verarbeiteten personenbezogenen Daten werden drei Jahre nach Eingang unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips gelöscht. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der §§ 5, 6, 8 und 10 HinSchG. Vollständiger Gesetzestext: gesetze-im-internet.de/hinschg.
